Kinderbetreuung

Für die Dauer des gesamten Kongresses bietet die DOG ihren Teilnehmern eine professionelle Kinderbetreuung zu einem Unkostenbeitrag von Euro 10,- pro Tag/Kind.

Mit diesem Angebot möchte die DOG einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie leisten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, empfiehlt sich aber, da unangemeldete Kinder nur bei freien Kapazitäten aufgenommen werden können.

Zugangsregelungen
Der Zugang zu den Kongressräumlichkeiten ist nur Fachteilnehmern gestattet; allen weiteren Personen sowie Haustieren (ausgenommen Blindenhunde) ist der Zutritt untersagt. Für Kinder nutzen Sie bitte die DOG Kinderbetreuung, für Kinder ab 1 Jahr ist aus rechtlichen Gründen kein Zugang zu den Kongressräumlichkeiten erlaubt. Säuglinge unter einem Jahr können in Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsberechtigten mit in die Kongressräumlichkeiten genommen werden, Stillmöglichkeiten finden Sie in der Lobby.
Falls es erforderlich ist, Kinder unter einem Jahr in das Kongressgebäude mitzunehmen, ist dies nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen und unter Einhaltung der beschränkten Zutrittsrechte erlaubt. Nichtfachteilnehmer dürfen in Ausnahmefällen auf Einladung der DOG am Kongressgeschehen teilnehmen.